Klassenpflegschaften 2011/2012

Folgende Personen sind gern und vertrauensvoll Ansprechpartner für Anregungen, Wünsche und natürlich auch bei Problemen innerhalb der jeweiligen Klassen:

 Klasse    Vorsitzende/r Stellvertreter/in 
 1 a Anke Sellin (K) Ulrike Kämper
 1 b  Dr. Jürgen Vortherms (K) Daniela Meyer
 1 c  Kristina Kubens-Majdandzic    Kerstin Eikermann
 1 d  Anna Gneuß Esther Dietz
 2 a Anke Hormann Petra Neitzke
 2 b Kathrin Kalabis-Ara Marco Peschmann
 2 c Gesine Krusebecker Gabriele Hoomann
 2 d Liane Schulz (K) Manuela Brinker
 2 e Birgit Bollenbach Michaela Schürmann    
 3 a Sandra Barnes-Boekhoff Gritt Beyer
 3 b Melanie Wiemer Anke Brouwer
 3 c Dirk Windmöller (K) Michaela Koch
 3 d Verena Diekmann (K) Andrea Weyer
 4 a Michael Maag Heike Klein
 4 b Nicole Timmerberg Carla Hanke (K)
 4 c Corinna Dammeyer Liane Lechtenbörger
 4 d Birgit Grewe Susanne Schuster

(K)  =  Teilnehmer an der Schulkonferenz als Elternvertreter

 

Was bedeutet „Klassenpflegschaft“?

Hierzu Auszüge aus dem Schulgesetz NRW § 73 (01.07.2011):

(1) Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer (...). Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind eine gemeinsame Stimme.
(2) Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist. (...)