Elternpflegschaften

Die Elternvertretung (Elternpflegschaft) ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an Schulen.

Die Einrichtung von Elternvertretungen ist in den Schulgesetzen aller Bundesländer vorgeschrieben. Aufgrund der Bildungshoheit der Länder sind neben den Gremienbezeichnungen auch die Aufgaben und genauen Mitwirkungsrechte zwischen den einzelnen Bundesländern nicht einheitlich geregelt. Jedoch gibt es bundesweit ähnliche Strukturen und Ziele. Elternvertretungen sollen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhäusern ermöglichen und Eltern an allen wesentlichen, die Schule betreffenden Entscheidungen beteiligen.

Die Elternvertretung ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler/innen einer Schule und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Somit stellt sie neben anderen möglichen Formen der Elternbeteiligung (z. B. Fördervereine) ein demokratisches Gremium dar, das gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Schullebens der Kinder übernimmt. Die Elternvertreter arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.

Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem:

die Interessen der gesamten Elternschaft zu wahren,
Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiter zu geben,
an den Beratungen und Beschlüssen der Schulkonferenz teilzunehmen.

Schulträger und Schulleiter unterrichten die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehört werden.

In jeder Schulklasse wird eine Klassenpflegschaft gebildet. Die Vorsitzenden und Stellvertreter/innen aller Klassenpflegschaften sind in der Schulpflegschaft zusammengefasst. Diese entsendet gewählte Vertreter in die Schulkonferenz.

(Text in Auszügen von de.wikipedia.org übernommen)

 

Was ist die „Schulkonferenz“?

Hierzu Auszüge aus dem Schulgesetz NRW § 65 (01.07.2011):

(1) An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.
(...)
(6) Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Vorsitz in der Schulkonferenz. Sie oder er hat, ebenso wie im Falle der Verhinderung die ständige Vertretung, kein Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt bei Stimmengleichheit ihre oder seine Stimme den Ausschlag. Die ständige Vertretung und die Verbindungslehrerinnen und -lehrer nehmen beratend an der Schulkonferenz teil.
(...)

Was bedeutet das konkret für unseren Grundschulverbund?

Aufgrund der Schulgröße hat unsere Schulkonferenz 12 stimmberechtigte Mitglieder, und zwar sechs Lehrer/innen und sechs Elternvertreter/innen. Neben der Schulleitung sind weiterhin beratend die Vorsitzenden und Stellvertreter/innen der Fördervereine, die Leitungen der Betreuungen und die Elternsprecher/innen der Betreuungen bei den Sitzungen anwesend. Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften z. B. zu Themen wie Schulprogramm, Unterrichtsformen, Hausaufgaben, Betreuung, Veranstaltungen und vielem mehr.